- Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Oberleichtes Lernen e.U., Föhrengasse 3, 9061 Klagenfurt, 06801184242, oberleichtes.lernen@gmail.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite oberleichtes-lernen.at elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. - Folge des Widerrufs:
Wenn der Vertrag widerrufen wird, werden den Teilnehmer_innen alle bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückbezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Diese Rückzahlung erfolgt mittels Banküberweisung. In keinem Fall werden dem / der Teilnehmer_in wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben die Teilnehmer_innen verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben diese einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Entfall des Rücktrittsrechts (Widerrufsrecht)
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht) für die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Bestätigung der Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts) bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der sonst bestehenden Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat.
Gem. § 7 Abs 3 FAGG wird dem Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) verbunden mit den in § 4 Abs 1 FAGG genannten Informationen zur Verfügung gestellt, sofern diese Informationen nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden. Die Vertragsbestätigung enthält jedenfalls eine Bestätigung der Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung und die Bestätigung der Kenntnisnahme des Verbrauchers vom dadurch bewirkten Entfall des Rücktrittsrechts (Widerrufsrechts).